Gesetzlich krankenversichert
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie für die Ergotherapie eine ärztliche Verordnung (z.B. vom Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, Orthopäden).
Mit dieser Verordnung können Sie sich telefonisch oder per Email direkt bei mir melden.
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene leisten lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten, plus 10€ Verordnungsgebühr pro Rezept - es sei denn Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Privat krankenversichert
Als PrivatpatientIn benötige ich ebenfalls eine ärztliche Verordnung für die Ergotherapie (z.B. vom Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, Orthopäden).
Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversichrung erstattet. Da die Erstattung je nach Tarif unterschiedlich geregelt ist, empfehle ich, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Sie erhalten von mir eine privatärztliche Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Hausbesuche
Damit eine ergotherapeutische Behandlung als Hausbesuch durchgeführt werden kann, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese kann vom Haus- oder Facharzt ausgestellt werden. Auf der Verordnung wird vermerkt, dass die Therapie als Hausbesuch durchgeführt werden soll.
Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für den Hausbesuch, sowie die eigentliche Therapieeinheit werden von der Krankenkasse übernommen.
Privat Versicherte:
Privatversicherte PatientInnen erhalten eine Privatrechnung. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. In der Regel werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung einschließlich des Hausbesuchs von den privaten Krankenversicherungen voll oder anteilig übernommen.
Ich empfehle, sich vor Beginn der Therapie kurz bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung über die Erstattung der Kosten für Hausbesuche zu informieren.